Operative Behandlung der Arthrose (Teil IX) | Praxis
Operative Behandlung der Arthrose :
Wenn unter den oben genannten Umständen keine ausreichende Schmerzlinderung mehr möglich ist oder die Aufrechterhaltung der Beweglichkeit ein Mindestmaß nicht mehr erreicht, ist eine operative Behandlung nicht mehr zu vermeiden. Es stehen hierbei verschiedene Verfahren zur Verfügung:
Arthroskopische Verfahren (Gelenkspülung). Diese wird insbesondere an den großen Gelenken wie Kniegelenk, Schultergelenk, Hüftgelenk, Ellenbogengelenk und Handgelenk sowie Sprunggelenk durchgeführt.
Hierbei kann der Knorpel geglättet werden und frei im Gelenk sich bewegende Teile entfernt werden. Umschriebene Einzeldefekte können, sofern sie eine bestimmte Größe nicht überschreiten und der Patient ein gewisses Höchstalter nicht überschreitet, mit verschiedenen gelenkerhaltenden Verfahren behandelt werden. Ob und gegebenenfalls welches Verfahren im Einzelfall in Frage kommt, muss in der Regel mit dem jeweiligen Patienten im Einzelgespräch entschieden werden. Häufig ist auch eine vorherige Gelenkspiegelung erforderlich, um die im Kernspintomogramm gewonnenen Befunde und die optimal passende Therapie zu finden.
1. Im Anschluss an eine gelenkerhaltende Knorpeloperation ist in der Regel mit einem mehrwöchigen, zum Teil auch einige Monate bestehenden Entlastungsverfahren des betroffenen Gelenkes bzw. Teilbelastungsverfahren zu rechnen.
2. Umstellungsoperation zur Optimierung der Achse des Gelenkes und zur Verbesserung des Kraftflusses. Je nach Gesundheitszustand ist meist ab dem 60. Lebensjahr eine konservativ nicht mehr zu beherrschende Arthrose mit einem teilweisen oder kompletten Gelenkersatz zu behandeln.
Im Bereich des Sprunggelenks, des Hand- und Ellenbogengelenkes sowie der Wirbelsäule kommen auch u.U. gelenkversteifende Operationen in Frage. Bei den Versteifungsoperation ist das wesentliche Therapieziel die Schmerzfreiheit.